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29.04.2024
29.04.2024
20767 Oberlandesgericht Hamburg

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit Begriff "D-Netz" ist nicht irreführend

05.06.2023Wirbt ein Mobilfunkanbieter mit dem Begriff "D-Netz" so liegt darin keine Irreführung der Verbraucher. Der Sammelbegriff "D-Netz" meint die heutigen Netze der Telekom und Vodafone. Wer den Begriff nicht kennt, unterliegt auch keiner Fehlvorstellung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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