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09.10.2025
09.10.2025
27172 Bundesgerichtshof

Werbung mit reduziertem Preis muss klar und unmissverständlich sein und den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben

09.10.2025Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Werbung mit einer Preisermäßigung unzulässig ist, wenn der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung nicht in einer für den Verbraucher unmissver­ständlichen, klar erkennbaren und gut lesbaren Weise angegeben wird.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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