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13.08.2026
13.08.2026
28443 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Shop-Apotheke darf nicht mit "E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen" werben

13.08.2026Die Werbung einer Versandapotheke mit dem Versprechen „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“ ist unzulässig. Das hat das OLG Frankfurt am Main entschieden. Die Werbeaussage täusche Verbraucher, da essenzielle Angaben dazu fehlen, auf welche Weise die tatsächliche Ersparnis ermittelt wird.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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