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14.11.2025
14.11.2025
26914 Landgericht Frankfurt am Main

Apple Watch darf nicht als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden

26.08.2025Der Apple-Konzern hat seine Apple Watch, als sein "erstes CO2 neutrales Produkt" beworben. Die für Wettbewerbssachen zuständige 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass Apple diese Art der Werbung zu unterlassen hat. Sie sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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