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31.10.2025
31.10.2025
27283 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Handy-Verkäufer ist bei Angebot eines sog. Tarif-Bundles nicht für Servicebedingungen des Mobilfunkbetreibers verantwortlich

31.10.2025Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet der Handy-Verkäufer nicht für allein den Mobilfunkvertrag betreffende Servicebedingungen. Nicht der Handy-Verkäufer, sondern der Mobilfunkanbieter sei Verwender dieser Bedingungen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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