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03.09.2025
03.09.2025
26953 Amtsgericht Frankfurt am Main

Angebliche „Handyspange“ schützt Autofahrer nicht vor Bußgeld

03.09.2025Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Autofahrer sich des vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (sog. Handyverstoß) schuldig machen kann, auch wenn er eine sog. „Handyspange“ benutzt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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