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08.03.2026
08.03.2026
26921 Amtsgericht Frankfurt am Main

Behauptung eines Busfahrers, er halte eine Haarbürste und kein Handy an sein Ohr, ist eine unglaubwürdige Schutzbehauptung

28.08.2025Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich um eine bloße Schutzbehauptung handele, wenn ein Verkehrsteilnehmer angibt, er habe statt eines Mobiltelefons lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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