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12.11.2025
12.11.2025
27349 Bundesgerichtshof

Mobilfunk­unternehmen darf sogenannte Positivdaten an SCHUFA übermitteln

12.11.2025Der unter anderem für Rechtsstrei­tigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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