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18.12.2025
18.12.2025
27538 Bundesgerichtshof

Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen

18.12.2025Die längstmögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschafts­auskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, wird nicht durch die Löschungsfrist von Eintragungen anderer Art über die jeweilige Forderung im öffentlichen Register vorgegeben. Daher müssen solche Daten nicht - wie für die im öffentlichen Schuldner­verzeichnis gespeicherten Daten vorgesehen - sofort mit dem Nachweis des Ausgleichs der betreffenden Forderung gelöscht werden. Das hat der unter anderem für Rechtsstrei­tigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden und eine Abgrenzung zu einem vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Fall der Übernahme von Daten aus einem ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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