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27.04.2026
27.04.2026
28029 Anwaltskanzlei Harzewski

Mitarbeiterexzess

27.04.2026Wenn Beschäftigte unbefugt zu „eigenen“ Verantwortlichen werdenIn der Beratungspraxis häufen sich Fälle, in denen die Grenze zwischen beruflicher Aufgabe und privater Neugier verschwimmt. Ob es das „Stöbern“ in Kundendaten aus privatem Interesse ist oder die Veröffentlichung von Arbeitsplatz-Schnappschüssen auf Social Media – für Unternehmen/ Vereine entstehen hieraus massive HaftungsrisikenKlassischer Mitarbeiter­datenschutz schützt primär die Daten der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Im Falle des Exzesses dreht sich die Perspektive jedoch um: Es geht um den Schutz der Unternehmensdaten (Kunden-, Bürger- oder Patientendaten) vor dem Missbrauch durch das eigene Personal. ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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