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22.06.2026
22.06.2026
28260 Anwaltskanzlei Harzewski

EuGH zu rechtswidrigen Beweismitteln

22.06.2026Was ist passiert?Der EuGH hat mit Urteil vom 18.06.2026  entschieden, dass Zivilgerichte personenbezogene Daten als Beweismittel verwerten dürfen, selbst wenn diese zuvor unter Verstoß gegen die DSGVO erlangt wurden. Im Ausgangsverfahren hatte sich ein Arbeitgeber unbefugt in das private eBay-Konto einer ausgeschiedenen Mitarbeiterin eingeloggt, um Beweise für einen Schadenser­satzanspruch wegen Unterschlagung zu sichern.Der EuGH stellte klar: Die Datenverarbeitung durch Gerichte im Rahmen der Sachverhalts­aufklärung ist über Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) legitimiert. Ein generelles Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Daten gibt es in der DSGVO nicht; das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 47 EU-Charta) ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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