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11.06.2026
11.06.2026
28219 Anwaltskanzlei Harzewski

AVV-Check: Eigennutzung und Anonymisierung durch Dienstleister rechtssicher regeln

11.06.2026Was ist passiert?In der Praxis nutzen Auftragsverarbeiter die ihnen überlassenen Kundendaten zunehmend für eigene Zwecke: etwa zur Produktverbesserung, für das Training von KI-Systemen oder zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten (z. B. nach NIS‑2, dem Digital Services Act oder dem Data Act).Oft greifen Dienstleister dabei auf den Begriff der „Anonymisierung“ zurück. Dabei wird jedoch übersehen: Die Überführung von personenbezogenen Daten in anonyme Datensätze ist selbst ein eigenständiger Verarbeitungs­vorgang. Dieser Eingriff in den Personenbezug benötigt eine konkrete Rechtsgrundlage oder eine explizite, vorformulierte vertragliche Weisung im Auftragsver­arbeitungs­vertrag (AVV). Fehlt diese, ist die Anonymisierung ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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