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04.03.2026
04.03.2026
27819 Landgericht Koblenz

Keine Amtshaftung für Sturz auf historischem Kopfsteinpflaster

04.03.2026Das Landgericht Koblenz stellte klar, dass eine Verletzung der Verkehrssi­cherungspflicht auf einem historischen Pflasterweg nicht vorliegt, solange die Gefahren erkennbar und dem ortskundigen Nutzer zumutbar sind.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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