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26.08.2026
26.08.2026
28488 Verwaltungsgericht Trier

Amokfahrt Trier: Land muss nicht für Schmerzensgeld aufkommen

25.08.2026Das Land ist nicht verpflichtet, die Erfüllung des einem Polizeibeamten gegen den Verursacher der Amokfahrt in Trier zuerkannten Schmerzens­geldanspruchs zu übernehmen. Das entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier und wies die Klage eines Polizeibeamten ab.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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