wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
04.12.2025
04.12.2025
27469 Amtsgericht München

Auf Parkplätzen bestehen geringere Anforderungen an die Räum- und Streupflicht als auf Fußgängergehwegen

04.12.2025Die Räum- und Streupflicht auf einem Parkplatz ist nicht so streng wie auf Gehwegen, da ein Parkplatz in erster Linie für den ruhenden Verkehr bestimmt ist. In gewissem Umfang muss aber auch auf einem Parkplatz für die Sicherheit der Fußgänger gesorgt werden. Der Verkehrssi­cherungspflichtige muss jedenfalls für eine Möglichkeit zum gefahrlosen Verlassen des Parkplatzes bzw. zum gefahrlosen Wiedererreichen des geparkten Fahrzeuges sorgen. Der Verkehrssi­cherungspflichtige muss aber keine perfekten Lösungen anbieten, sondern er muss lediglich im Rahmen des ihm Zumutbaren die von winterlichen Verhältnissen ausgehende Gefährdung einhegen. Im Übrigen muss sich der Nutzer selbst vorsehen. Für vereinzelte Glätteflächen haftet der ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Auf_Parkplaetzen_bestehen_geringere_Anforderungen_an_die_Raeum-und_Streupflicht_als_auf