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27.04.2026
27.04.2026
28025 Bundesgerichtshof

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist immer für Balkonsanierung zuständig

27.04.2026Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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