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30.06.2026
30.06.2026
28285 Amtsgericht München

Wohnungsei­gentümerge­meinschaft darf Teich stilllegen und neu bepflanzen

30.06.2026Die Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung muss es hinnehmen, wenn die Wohnungsei­gentümerge­meinschaft (WEG) beschließt, einen auf der Wohnanlage befindlichen Teich stillzulegen und neu zu bepflanzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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