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28.05.2025
28.05.2025
25927 Amtsgericht München

WEG-Beschluss über Anbringung von Blumenkästen nur auf der Innenseite des Balkongeländers

27.05.2025Eine Wohnungsei­gentümerge­meinschaft kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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