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10.08.2026
10.08.2026
28428 Landgericht Stuttgart

Stadt haftet nicht für Sturz an einer "Allerwelts­stolperstelle"

10.08.2026Ein Höhenunterschied von 2 bis 3 cm an Plattenstößen auf öffentlichen Wegen begründet auch in belebten Fußgängerzonen in der Regel keine Verkehrssi­cherungspflicht­verletzung der Kommune. Stürzt ein Fußgänger über eine solche gut sichtbare Schwelle, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko. Dies entschied das Landgericht Stuttgart.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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