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19.02.2026
19.02.2026
27756 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Kein Schadenersatz für Motorradfahrer wergen Sturz durch Loch am Gullydeckel

19.02.2026Mit dieser Frage, wann es sich bei einem Schlagloch um eine "abhilfebedürftige Gefahrenquelle" handelt hat sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal befasst und die Klage eines gestürzten Motorradfahrers gegen die Stadt Speyer auf Schadensersatz von mehr als 6.000 Euro abgewiesen. Der Richter stellte fest, dass gerade auch Motorradfahrer sich im Grundsatz den gegebenen Straßenver­hältnissen anpassen und ihre Fahrweise darauf einrichten müssen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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