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23.02.2026
23.02.2026
27769 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Verkehrssi­cherungspflichten von Jagdpächtern gelten nicht gegenüber unbefugten Dritten

23.02.2026Verkehrssi­cherungspflichten im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Hochsitzes bestehen grundsätzlich nur gegenüber befugten Nutzern. Dazu zählen Inhaber einer Jagderlaubnis, nicht aber Dritte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren zurück, mit dem Schadenser­satzansprüche nach einem tödlichen Sturz vom Hochsitz weiterverfolgt werden sollten.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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