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19.02.2026
19.02.2026
27757 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Haftung des Landes für Verkehrsunfall in unmittelbarer Nähe eines Holznassla­gerplatzes

19.02.2026Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat Schmerzens­geldansprüche von mindestens 450.000,00 € nach einem Verkehrsunfall auf einer Landesstraße in unmittelbarer Nähe eines mit einer Sprinkleranlage versehenen Holznassla­gerplatzes zurückgewiesen. Dem Land sei keine für den Unfall ursächliche Verletzung einer Verkehrssi­cherungspflicht vorzuwerfen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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