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23.10.2026
23.10.2026
28742 Landgericht Koblenz

Kein Schadenersatz für Motorradfahrer nach Fahrt durch vier Zentimeter tiefes Schlagloch

23.10.2026Das Landgericht Koblenz hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadenersatz in Höhe von rund 2.600 Euro wegen beschädigter Räder abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts lag keine Verletzung der Straßenver­kehrssiche­rungspflicht vor, da das nur vier Zentimeter tiefe Schlagloch auch für Zweiräder bei angemessener Sorgfalt keine unbeherrschbare Gefahr darstellte. Grundsätzlich greife eine Einstandspflicht des Straßenbau­lastträgers bei Schlaglöchern außerhalb von Autobahnen erst ab einer Tiefe von mindestens 15 Zentimetern.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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