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04.05.2026
04.05.2026
28054 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt zu Recht aus dem Beamtenverhältnis entfernt

04.05.2026Die Disziplinarkammer für das Land Hessen hat einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Nordhessen aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beamte hatte sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht. Eine Fortsetzung des Beamtenver­hältnisses sei daher nicht mehr tragbar, befand die Disziplinarkammer in ihrem Urteil.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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