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02.09.2026
02.09.2026
28516 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Zweifel an Eignung: Keine Polizeieinstellung wegen Patronen-Tattoo

02.09.2026Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einem Bewerber für den Polizeivoll­zugsdienst die Einstellung wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung versagen, die sich aus einer zwischenzeitlich entfernten Tätowierung auf seinem Oberarm ergeben. Dies hat das Oberverwal­tungsgericht heute in einem Eilverfahren entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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