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03.09.2025
03.09.2025
26946 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kommissaranwärterin kann nach Tragen von dienstlichen Bekleidungs­gegenständen auf privater Mottoparty entlassen werden

02.09.2025Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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