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25.02.2026
25.02.2026
27776 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich für bessere Beförderungschancen führt zum Ausschluss aus dem Beförderungs­auswahlverfahren

25.02.2026Eine Polizeikommissarin, gegen die der begründete Verdacht besteht, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen, darf aus dem Beförderungs­auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Eilanträge der Kommissarin abgelehnt. Diese Anträge waren darauf gerichtet, die Beförderung von Kollegen in den Monaten November 2025, Dezember 2025 und Januar 2026 vorläufig zu untersagen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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