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26.05.2026
26.05.2026
28151 Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeits­gericht bestätigt Kirchenzu­gehörigkeit als Einstellungs­voraussetzung

26.05.2026Religions­gemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungs­voraussetzung eine Kirchenzu­gehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religions­gemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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