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13.07.2026
13.07.2026
28320 Landgericht Frankfurt am Main

Urlauber müssen bei vom Reiseveranstalter stornierten Cluburlaub nicht mit einfachen Hotel als Ersatz Vorlieb nehmen

13.07.2026Urlauber können 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen, wenn ein gebuchter Cluburlaub kurzfristig storniert wird und angebotene Ersatzhotels qualitativ nicht gleichwertig sind. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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