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24.03.2025
24.03.2025
25300 Amtsgericht München

Bei einer "Roulettereise" darf der Veranstalter auch erst spät über Flug und Hotel informieren

10.02.2025Das Amtsgericht München wies eine Klage gegen eine Münchener Reiseveranstalterin auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise in Höhe von 580 Euro ab.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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