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09.08.2026
09.08.2026
28376 Amtsgericht München

Flugzeitänderung mit Ankunft abends statt mittags am Urlaubsort ist ein Reisemangel

28.07.2026Wer eine Pauschalreise gebucht hat und statt um 11.55 Uhr erst um 20.45 Uhr am Urlaubsort ankommt, kann an diesem Anreisetag die gebuchten Reiseleistungen so gut wie gar nicht mehr nutzen. Eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagesreisepreises ist daher sachgerecht, entschied das Amtsgericht München. Im Übrigen wies das Amtsgericht darauf hin, dass ein Reisender nicht automatisch - nur weil die Reise gemeinsam gebucht wurde - für den anderen eine Reisepreisminderung geltend machen kann.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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