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09.12.2025
09.12.2025
27485 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Nießbrauch gegen Einmalzahlung wird zur steuerpflichtigen Entschädigung 

09.12.2025Tipp: 1. Verzichtsmodelle frühzeitig prüfenVor jeder Ablösung eines Nießbrauchsrechts sollte klar sein, dass die Einmalzahlung als Ersatz künftiger Mieteinnahmen steuerpflichtig sein kann – auch ohne Drucksituation und unabhängig von familiären Strukturen.2. Vertragsgestaltung sauber dokumentie­renEntgeltliche und unentgeltliche Bestandteile müssen klar voneinander abgegrenzt und nachvollziehbar festgehalten werden, damit die steuerliche Zuordnung später nicht angreifbar ist.3. Werbungskos­tenpotenzial nutzenKosten im Zusammenhang mit der Verzichts­vereinbarung – etwa für Beratung oder Vertragsgestaltung – sollten sorgfältig erfasst werden, da sie die steuerpflichtige Entschädigung mindern können.Jetzt kontaktierenQuelle: ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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