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26.01.2026
26.01.2026
27653 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Laufende Einnahmen aus Mitarbeiter­beteiligungen sind Kapitaleinkünfte

26.01.2026Typisch stille Beteiligung des Arbeitnehmers – keine Umqualifizierung in Arbeitslohn Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.10.2025 (VIII R 13/23) entschieden, dass laufende Gewinnanteile aus einer typisch stillen Mitarbeiter­beteiligung bei Vorliegen der Voraussetzungen ausschließlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) zu besteuern sind. Eine Qualifikation als Arbeitslohn scheidet aus, wenn die Einnahmen auf einem eigenständigen gesellschafts­rechtlichen Sonderrechts­verhältnis beruhen. Was ist […]Der Beitrag Laufende Einnahmen aus Mitarbeiter­beteiligungen sind Kapitaleinkünfte erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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