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03.09.2026
03.09.2026
28520 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Europäisches Nachlasszeugnis bei Immobilien im Ausland

03.09.2026Wann muss eine Immobilie im Europäischen Nachlasszeugnis aufgeführt werden?Wer eine Immobilie in einem anderen EU-Land erbt, kann für die Abwicklung des Nachlasses ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) benötigen. Damit lässt sich gegenüber ausländischen Behörden nachweisen, wer Erbe geworden ist.Bei Immobilien gibt es jedoch ein praktisches Problem: Manche ausländischen Grundbuchämter verlangen, dass das geerbte Grundstück im Europäischen Nachlasszeugnis genau bezeichnet wird.Diese Frage beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof (EuGH).Hintergrund ist ein Erbfall aus Deutschland, bei dem zum Nachlass eine Immobilie in Tschechien gehörte. Die Erben wollten erreichen, dass dieses Grundstück ausdrücklich in das Europäische Nachlasszeugnis ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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