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09.07.2026
09.07.2026
28309 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erbschaftsteuer und die Reform des Betriebsvermögens

09.07.2026Die Rechtslage seit der Reform 2009Mit dem Erbschaft­steuerreformgesetz von 2009 führte der Gesetzgeber ein eigenes Verschonungssystem für Unternehmens­vermögen ein. Wer einen Betrieb erbte oder geschenkt bekam, konnte unter bestimmten Voraussetzungen 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen, und bei Einhaltung strengerer Bedingungen war über die Optionsverschonung sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich. Voraussetzung war jeweils, dass der Betrieb über mehrere Jahre fortgeführt und die Lohnsumme im Wesentlichen gehalten wurde. Das System sah allerdings großzügige Ausnahmen vor, die später im Zentrum der verfassungs­rechtlichen Prüfung standen. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten waren von der Lohnsummenregelung ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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