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14.08.2026
14.08.2026
28450 Bundesfinanzhof

Steuerfreies Familienheim: Bundesfinanzhof nimmt auch Garten- und Wegeflächen aus der Erbschaftsteuer

14.08.2026Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt hat, das Kind unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück von der Steuerbefreiung umfasst sein kann. Als steuerbegünstigt gilt dabei die Gesamtheit der Grundstücksflächen, die für das Erbschaft­steuerverfahren als wirtschaftliche Einheit bindend festgestellt wurde.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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