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20.08.2026
20.08.2026
28468 GSP Dr. Glaser & Scheidt

BGH stärkt Vertragserben bei Schenkungen

20.08.2026Erbvertrag und Schenkung zu LebzeitenEin Erbvertrag bindet den Erblasser grundsätzlich stärker als ein Testament. Zwar darf er weiterhin über sein Vermögen verfügen und grundsätzlich auch Schenkungen vornehmen. Werden dadurch jedoch die Rechte des Vertragserben gezielt beeinträchtigt, kann nach dem Erbfall ein Anspruch nach § 2287 BGB gegen den Beschenkten bestehen.Im vom BGH entschiedenen Fall hatte der Erblasser seiner Tochter unter anderem Grundstücke und Geld übertragen. Sein Sohn berief sich auf den zuvor geschlossenen Erbvertrag und verlangte Ausgleich beziehungsweise Herausgabe.Entscheidend war, dass sich der Erblasser im Erbvertrag zwar ein Rücktrittsrecht vorbehalten hatte, dieses aber nicht ausgeübt hatte. Nach Auffassung des BGH reicht ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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