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02.10.2026
02.10.2026
28642 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erbschein: Wer trägt die Kosten bei einem Erbstreit?

02.10.2026Erbscheinsantrag gescheitertWer einen Erbscheinsantrag zurücknimmt, muss nicht automatisch sämtliche Verfahrenskosten tragen. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Saarbrücken zu einem Erbstreit zwischen einer testamentarisch eingesetzten Erbin und der Schwester des Verstorbenen.Nach dem Tod eines Mannes beantragten zwei Frauen jeweils einen Erbschein als Alleinerbin. Während sich eine auf ein handschriftliches Testament berief, machte die Schwester des Verstorbenen ihr gesetzliches Erbrecht geltend. Sie bezweifelte, dass der Erblasser bei der Errichtung des Testaments noch testierfähig gewesen war.Das Nachlassgericht ließ die Testierfähigkeit durch ein Sachverstän­digengutachten und Zeugenanhörungen überprüfen. Anschließend nahm die ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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