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27.10.2026
27.10.2026
28750 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Familienheim erben

27.10.2026Erbschaft­steuerbefreiung beim Familienheim: Welche Voraussetzungen gelten?Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kann der Erwerb eines Familienheims durch Kinder unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Erblasser die Immobilie zuvor selbst bewohnt hat und der Erwerber diese unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Die Steuerbefreiung ist bei Kindern grundsätzlich auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt.Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH gilt ein Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erbfall regelmäßig als angemessen, um die Entscheidung zur Selbstnutzung zu treffen und den Einzug umzusetzen. ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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