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05.10.2026
05.10.2026
28656 Anwaltskanzlei Harzewski

Sommerfest, Messe, LinkedIn: So veröffentlichen Sie Personenfotos rechtssicher

05.10.2026Ein Klick, zwei GesetzeDas Sommerfest war ein voller Erfolg. Die Fotografin hat lachende Kolleginnen am Grill festgehalten, den Geschäftsführer bei seiner Rede und Gäste beim Tischkicker. Jetzt sollen die besten Bilder ins Intranet, auf die Webseite und auf LinkedIn. Darf das Marketing einfach loslegen?Die Antwort hängt davon ab, welches Gesetz greift. Für Personenfotos kommen in Deutschland zwei Regelwerke in Betracht: das Kunsturhebergesetz (KUG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide schützen das Recht am eigenen Bild. Sie tun es aber auf ganz unterschiedliche Weise.Das KUG stammt aus dem Jahr 1907. Sein Kern ist schnell erklärt: Wer ein Bildnis einer erkennbaren Person verbreiten oder öffentlich zeigen will, braucht deren ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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