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02.11.2026
02.11.2026
28778 Anwaltskanzlei Harzewski

Einwilligung: DSK verlangt Einzelnachweis für jede Person

02.11.2026Das Wichtigste in KürzeDie DSK ist das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden. Sie hat ihr Kurzpapier Nr. 20 überarbeitet (Stand 23.09.2026).Das Einwilligungspapier stützt sich auf die Leitlinien 05/2020 des Europäischen Datenschutz­ausschusses (EDSA). Es bündelt, was eine wirksame Einwilligung nach Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO ausmacht.Schriftform ist nicht nötig. Ein Häkchen oder eine E-Mail reicht.Keine Einwilligung sind dagegen:Die DSK verweist dazu auf EuGH, Urteil vom 01.10.2019, C-673/17, und BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 7/16. Das bestätigt die Linie aus dem Beitrag Anforderungen an Cookie-Banner, der beide Entscheidungen und ein Urteil des LG Rostock einordnet. ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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