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19.10.2026
19.10.2026
28720 Anwaltskanzlei Harzewski

Haftung für KI-Ausgaben: Was die KI sagt, gilt als eigene Aussage

19.10.2026Was haben die Gerichte entschieden?Ein Chefarzt erfuhr von einem Kollegen, was der KI-Modus der Google-Suche über ihn verbreitete. Die KI schrieb ihm eine strafrechtliche Verurteilung und eine Kündigung zu. Beides betraf in Wahrheit einen anderen Arzt. Der Arzt forderte Google zur Löschung auf, später auch per Anwaltsschreiben. Google lehnte ab. Das LG Aachen erließ die einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung von Google (Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26).Ein Unternehmen wehrte sich gegen unwahre Aussagen über sich in der „Übersicht mit KI“. Es hatte Google zuvor konkret auf die Fehler hingewiesen. Google wollte nichts unternehmen. Auch hier untersagte das Gericht die weitere Verbreitung (Beschluss vom 29.09.2025, Az. 324 O 404/25). ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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