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18.05.2026
18.05.2026
28123 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Nichtbinäre Person hat nach Ausschluss von Wassergymnastikkurs Anspruch auf Entschädigung

18.05.2026Eine nichtbinäre Person, die in einer Reha-Klinik an einem Wassergymnastikkurs nicht teilnehmen durfte, weil sie kein Oberteil tragen wollte, hat Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung. Das entschied das Amtsgericht Brandenburg an der Havel.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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