wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
28.04.2024
28.04.2024
15274 Bundesgerichtshof

Über Eintragung in Verzeichnis der erkannten Denkmäler muss bei Hauskauf aufgeklärt werden

26.05.2021Ist ein Haus in das Verzeichnis der anerkannten Denkmäler eingetragen, so muss darüber beim Verkauf des Hauses aufgeklärt werden. Denn insofern besteht die Möglichkeit, dass das Haus als Denkmal unter Schutz gestellt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Ueber_Eintragung_in_Verzeichnis_der_erkannten_Denkmaeler_muss_bei_Hauskauf_aufgeklaert_werden