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27.04.2024
27.04.2024
20782 Oberlandesgericht Rostock

Schwammbefall muss trotz erfolgter fachmännischer Beseitigung offenbart werden

07.06.2023Der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm muss auch dann offenbart werden, wenn der Befall fachmännisch beseitigt wurde. Denn auch ein früherer Schwammbefall stellt einen Sachmangel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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