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27.04.2024
27.04.2024
18568 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

"Idyllisches Wohnen" entpuppt sich als Täuschung: Grundstücks­kaufvertrag kann angefochten werden

31.05.2022Der Käufer eines Grundstücks kann den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten, wenn ihm der Verkäufer in wesentlichen Punkten falsche Versprechungen gemacht hat. In diesem Fall verliert auch die Immobilienmaklerin ihren Anspruch auf die Maklercourtage, und zwar auch dann, wenn sie nichts von der Täuschung wusste. Den bereits gezahlten Maklerlohn muss sie wieder zurückzahlen. Das entschied die 4. Zivilkammer des Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Verfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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