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28.04.2024
28.04.2024
22809 Bundesarbeitsgericht

BAG: Täuschung einer Pflegehelferin über ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit begründet fristlose Kündigung

08.02.2024Täuscht eine Pflegehelferin über eine ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit gegen das Corona-Virus, so verletzt sie in erheblicher Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Ein solches Verhalten stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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