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07.07.2025
07.07.2025
26138 Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Wasser­schaden­verdacht und geplanter Fensteraustausch begründet Zutrittsrecht des Vermieters zur Wohnung

07.07.2025Der Vermieter einer Wohnung ist zum Zutritt berechtigt, wenn er einem Wasser­schaden­verdacht nachgehen muss und die Fenster ausgetauscht werden müssen. Verweigert der Mieter wiederholt den Zutritt, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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