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28.10.2025
28.10.2025
27261 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Homeoffice: Kein Unfallver­sicherungsschutz bei Sprung aus Fenster nach Explosion der E-Roller-Akkus

28.10.2025Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in Brand geraten sind, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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