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27.09.2025
27.09.2025
27093 Bundessozialgericht

Wettkandidat bei "Wetten, dass..?" kann als Unternehmer unfallversichert sein

25.09.2025Der seit dem "Wetten, dass..?"-Unfall querschnitts­gelähmte Schauspieler Samuel Koch konnte vor dem Bundessozialgericht einen Zwischenerfolg erzielen. Der Unfall sei zwar kein Arbeitsunfall eines herkömmlich Beschäftigten gewesen, Koch könnte aber als Unternehmer unfallversichert sein, urteilte das Gericht. Ob dies der Fall ist, muss nun das Landessozialgericht Baden-Württemberg klären.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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